Der KiTa Zweckverband setzt sich für das Wohl von Kindern und Familien ein und unterstützt sie nach Kräften. Um diese verantwortungsvolle Aufgabe bestmöglich umsetzen zu können, arbeiten wir mit verschiedenen staatlichen und kirchlichen Anlaufstellen zusammen, die sich um die Themen Familien und Kinder kümmern. Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Einrichtungen sowie ihre Aufgaben und Zuständigkeiten.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist unter anderem dafür zuständig, dass innerhalb der Bundesregierung die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien berücksichtigt werden. Darüber hinaus betreut das Ministerium bestehende Bundesgesetze, zum Beispiel das Achte Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) hat die Aufgabe, eine Kultur des Füreinander und Miteinander zu schaffen. Seine Schwerpunkte liegen u. a. in guten Rahmenbedingungen für das Familienleben und in der Eröffnung gleicher Chancen für alle Kinder.
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen und das LVR-Landesjugendamt Rheinland sind Partner der Jugendämter und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützen die Jugendämter und freien Träger durch Fortbildung, Fachberatung, Projekte, Arbeitshilfen und Materialien. Sie stellen die Aufsicht über Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der erzieherischen Hilfe sicher. Mit Bundes-, Landes- und eigenen Mitteln fördern sie Tageseinrichtungen für Kinder, Beratungsstellen, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie Projekte in der Kinder- und Jugendhilfe.
Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Der Paritätische, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonische Werke und Jüdische Kultusgemeinden haben sich mit ihren 17 Spitzenverbänden zur Landesarbeitsgemeinschaft „Freie Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen“ zusammengeschlossen, um gemeinsam die soziale Arbeit in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln und bestehende Angebote zu sichern. Sie weist auf soziale Missstände hin, initiiert neue soziale Dienste und wirkt an der Sozialgesetzgebung mit. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel und zur nachhaltigen Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der KiTa Zweckverband ist dort über den Diözesan-Caritasverband im Ausschuss „Kindertageseinrichtungen“ vertreten.
Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen (LAFÖG) sind die drei kommunalen Spitzenverbände, die beiden Landschaftsverbände, die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die kirchlichen Büros. Zweck der LAGÖF ist es, die partnerschaftliche Zusammenarbeit der öffentlichen und freien Sozial- und Jugendhilfe zu fördern, einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch über praktische und grundsätzliche Fragen zwischen den Trägern der Wohlfahrtsarbeit zu pflegen und die gemeinsame Auffassung der Verbände gegenüber der Öffentlichkeit und den Organen des Landes NRW zu vertreten.
Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch) bildet ein zentrales Element der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist neben dem Jugendhilfeausschuss der Ort, an dem die Kinder- und Jugendhilfe fachlich-inhaltliche Diskussionen führt und die Abstimmung über geeignete Einrichtungen, Maßnahmen und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendhilfe im Zusammenwirken der verschiedenen Träger erfolgt. Die Gebietsleitungen des KiTa Zweckverbandes nehmen an den Sitzungen der AG 78 in ihrem Zuständigkeitsbereich teil.
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist ein kommunal verankertes fachpolitisches Gremium des örtlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe. Als wesentlicher Bestandteil des Jugendamtes hat der Ausschuss die Aufgabe, sich mit Fragestellungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik und Themen der Kinder- und Jugendhilfe zu befassen. Darüber hinaus hat er im vorgegebenen Rahmen Entscheidungen zur Kinder- und Jugendhilfe zu treffen. Die Aufgaben des JHA sind geregelt in den §§ 70 und 71 SGB VIII. Durch das verbindliche Zusammenwirken von freier und öffentlicher Jugendhilfe stellt der JHA das zentrale Gremium der partnerschaftlichen Zusammenarbeit dar.
Der KTK-Bundesverband fördert die pädagogische Arbeit in katholischen Kindertageseinrichtungen und vertritt deren Interessen. Er ist ein Fachverband des Deutschen Caritasverbandes und untersteht der kirchlichen Aufsicht der Deutschen Bischofskonferenz. Damit die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Familien bei Bund, Ländern und Gemeinden Gehör finden, kooperiert der Verband mit Institutionen, Kirchen und Verbänden. Mit einem klaren christlichen Profil stiftet er eine gemeinsame Identität und unterstützt seine 8.000 Mitgliedseinrichtungen dabei, sich als katholische Kindertageseinrichtungen zu profilieren.
Hauptaufgabe des Katholischen Büros NRW ist es, die Interessen der fünf (Erz-)Bistümer und damit der katholischen Kirche in Nordrhein-Westfalen zu vertreten. Dazu steht es im Austausch mit der Landesregierung – der Staatskanzlei und den Ministerien – sowie den Fraktionen und Abgeordneten im Landtag NRW. Insbesondere werden die Gesetzgebungsvorhaben auf Landesebene begleitet. In kirchlich relevanten Politikfeldern begleitet das Katholische Büro die Vorbereitung von Gesetzen und politischen Entscheidungen. Eine Gebietsleitung des KiTa Zweckverbandes vertritt derzeit das Bistum Essen im Katholischen Büro und nimmt in dieser Funktion z. B. an Arbeitsgruppen des Ministeriums oder Anhörungen im Landtag teil.
Der KiTa Zweckverband ist als zentraler Träger der katholischen Kindertageseinrichtungen ein wichtiger Teil des Bistums Essen. Die Schnittstellen zum Generalvikariat als kirchliche Verwaltungseinrichtung sind vielfältig. Intensive Kooperationen bestehen beispielsweise in Fragen der Digitalisierung, der Standortstrategie oder der KiTa-Pastoral.
Der Caritasverband für das Bistum Essen e.V. ist der katholische Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege für das Ruhrgebiet und das Märkische Sauerland. Höchstes Organ des Verbandes ist die Delegiertenversammlung, in der auch die Geschäftsführung und eine Gebietsleitung des KiTa Zweckverbandes vertreten sind.
Die DiAG KTK ist eine von fünf Arbeitsgemeinschaften des Diözesan-Caritasverbandes Essen. Sie widmet sich allen Aufgaben der vorschulischen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt. Ziel der DiAG KTK ist es, sich gegenseitig zu informieren, zu unterstützen und an gemeinsamen Projekten zu arbeiten. Sie ist der Ort für den fachlichen, inhaltlichen und politischen Austausch der KiTa-Träger im Bistum Essen. Die Geschäftsführung des KiTa Zweckverbandes ist Teil dieser Arbeitsgemeinschaft.
Mit der Gründung des KiTa Zweckverbandes wurden örtliche Kuratorien eingerichtet, die die Schnittstelle zwischen den Pfarreien und dem KiTa Zweckverband bilden. Das Gremium trifft sich halbjährlich, um die pfarrlichen Kindertageseinrichtungen gemeinsam und konstruktiv weiterzuentwickeln. Es setzt sich aus Mitgliedern der Pfarreien sowie der Gebietsleitung des KiTa Zweckverbandes und den KiTa-Leitungen zusammen.