Seit dem 1. August 2006 ist der Zweckverband Katholische Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Essen (KiTa Zweckverband) der zentrale Träger von Kindertageseinrichtungen im Ruhrbistum. Seit seiner Gründung ist er eine öffentliche juristische Person in der katholischen Kirche, Körperschaft des öffentlichen Rechts und anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe nach § 75 Abs. 3 SGB VIII. Der KiTa Zweckverband entlastet die Pfarreien von den Aufgaben der Trägerschaft und Betriebsführung der Kindertageseinrichtungen. Er zeigt sich für die fachliche, personelle und wirtschaftlich-finanzielle Steuerung verantwortlich.
Dabei handelt er durch:
Das Statut des KiTa Zweckverbands und die jeweiligen Geschäfts- bzw. Dienstordnungen legen hierbei den Handlungsrahmen der einzelnen Organe fest.
In jeder Kirchengemeinde (Pfarrei) besteht zudem ein örtliches Kuratorium, das zur Berücksichtigung der Besonderheiten der zugehörigen Kindertageseinrichtungen die Verbindung zwischen der Pfarrei bzw. den Gemeinden und dem Träger sicherstellt.
Die pädagogische Geschäftsführerin Verena kleine Holthaus ist gemeinsam mit den Gebietsleitungen für die Trägerprozesse, also für die Kindertageseinrichtungen, verantwortlich. Mit den Leitungen der Abteilungen KiTa-Entwicklung, Personalentwicklung und Personalmanagement verantwortet sie außerdem die sogenannten Fachprozesse.
Roman Hansen verantwortet als kaufmännischer Geschäftsführer die Abteilungen Finanzen und Controlling sowie Immobilien und Standortentwicklung. Gemeinsam mit den jeweiligen Abteilungsleitungen ist er für die Steuerung der Verwaltungsprozesse zuständig.
Die Gründung war Teil des sogenannten Zukunftskonzepts, das der damalige Bischof Felix Genn 2005 in einem Hirtenbrief angekündigt hatte. Im Zuge dieser Neuorganisation des Ruhrbistums wurden die bis dahin rund 270 Pfarreien, zu denen auch die KiTas gehörten, zu mehr als 40 Großpfarreien zusammengelegt.
Die neuen Pfarreien sollten durch den KiTa Zweckverband sowohl bei der Verwaltungsarbeit als auch bei der Personalführung der Kindertageseinrichtungen entlastet werden. Dieser übernahm ab dem 1. Januar 2007 schrittweise die Einrichtungen und wurde vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen als Träger der Jugendhilfe anerkannt.
Das Bistum hatte mit der Neugründung klare Ziele vorgegeben, die ein Projektbüro sowie Arbeitsgruppen in der Pilotphase umsetzen sollten. Zu den Aufgaben, die der KiTa Zweckverband umsetzen sollte, gehörten u. a.:
Darüber hinaus wurden auch die zum Teil alten Gebäude mit in den Blick genommen. Sie sollten so umgebaut werden, dass sie alle Voraussetzungen für eine U3-Betreuung erfüllen.
Ein weiteres Ziel, das umgesetzt werden sollte, war die Reduzierung der Anzahl der KiTa-Gruppen um 300. Der Abbau sollte nach einem Schlüssel erfolgen. Er sah vor, rein rechnerisch für jedes katholische Kind im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt einen KiTa-Platz zur Verfügung zu stellen – also 100 Prozent. Zusätzlich sollten weitere 15 Prozent der Plätze für Kinder anderer Religionsgemeinschaften angeboten werden.
Auf der Grundlage dieses Schlüssels wurden rund 80 Einrichtungen an andere Träger übergeben oder auch geschlossen. Dieser Umstrukturierungsprozess sollte von der Projektgruppe arbeitsrechtlich so gestaltet werden, dass sowohl betriebsbedingte Kündigungen als auch Sozialpläne ausgeschlossen werden konnten. Alle Ziele des Bistums, so bilanzierten die Mitglieder des Projektbüros, seien ausnahmslos erreicht worden.
Zwölf Jahre nach seiner Gründung hat sich der KiTa Zweckverband für eine Neuausrichtung entschieden und den Modernisierungsprozess KiTa 4.0 gestartet. Dieser umfasst alle Aspekte und Arbeitsbereiche: Pädagogik, Personal, Immobilien und Finanzierung. 2021 wurde der Prozess um die Säule Digitalisierung erweitert. Mit dem Strategieprozess reagiert der KiTa Zweckverband auf die Herausforderungen einer sich stetig wandelnden Gesellschaft. Ziel ist es, den KiTa Zweckverband im Bistum Essen zukunftsfähig aufzustellen.