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KiTa Zweckverband im Gemeinsamen Rat im Bistum Essen vertreten
19 stimmberechtigte Mitglieder gehören dem neuen Gremium an, das Bischof Franz-Josef Overbeck eingesetzt hat, um die synodalen Strukturen in seinem Bistum zu stärken. Dazu zählt auch Verena kleine Holthaus als Geschäftsführerin des KiTa Zweckverbandes. Hinzu kommen der Bischof als Vorsitzender und weitere sieben Personen aus der Bistumsleitung, die dem Rat ohne Stimmrecht angehören. Am Samstag hat sich das Gremium in Essen konstituiert. Es wird sich fortan mit bistumsweit relevanten Themen wie der kirchlichen und kulturen Entwicklung beschäftigen.
Bei einem ersten Treffen hat am Samstag, 13. April 2024, der Gemeinsame Rat im Bistum Essen seine Arbeit aufgenommen. „Dieses neue Gremium ist ein wichtiger Schritt, mehr Beteiligung an Beratungs- und Entscheidungsprozessen in unserem Bistum zu ermöglichen und so die synodalen Strukturen in unserer Kirche zu stärken“, sagte Bischof Franz-Josef Overbeck bei der konstituierenden Sitzung des Rates in Essen. Sowohl der Reformprozess Synodaler Weg für die Kirche in Deutschland als auch Papst Franziskus mit Blick auf die Weltkirche hätten zuletzt immer wieder die Bedeutung solcher synodalen Strukturen für die Kirche betont.
Während der Bischof als Vorsitzender und die anderen sieben Mitglieder der Bistumsleitung dem Gemeinsamen Rat ohne Stimmrecht angehören, umfasst das Gremium zum Start 19 Mitglieder mit Stimmrecht. Diese sieben Frauen und zwölf Männer vertreten die verschiedensten Gruppen, Bereiche und Regionen des Bistums Essen, sind ehrenamtlich oder hauptberuflich mit der Kirche verbunden, Priester, Diakon oder Laie, jünger oder schon mit reichlich Lebenserfahrung ausgestattet. Sie sollen „Fragen von bistumsweiter Bedeutung der Kirchen- und Kulturentwicklung im Bistum Essen“ beraten und mit ihren Voten Bischof Overbeck in der Leitung des Bistums unterstützen.
„Dass der KiTa Zweckverband Teil des Gemeinsamen Rates ist, erachte ich als richtig und wichtig“, sagt Geschäftsführerin Verena kleine Holthaus. „Damit macht die Bistumsleitung deutlich, dass sie die Interessen von Kindern und jungen Familien berücksichtigen möchte. Als Träger von rund 250 Kindertageseinrichtungen haben wir ein gutes Gespür, was Familien in der Region beschäftigt und wo wir als Kirche Unterstützung bieten können.“
Jedes Rats-Mitglied kann bistumsweit relevante Themen zur Beratung vorschlagen
Jedes Mitglied kann einzelne Themen zur Beratung im Gemeinsamen Rat vorschlagen. Dass davon reichlich vorhanden sind, geht schon aus der Tagesordnung für die konstituierende Sitzung hervor, die beispielhaft auf den in Oberhausen angelaufenen Prozess „Christlich leben. Mittendrin“ verweist, bei dem es um eine neue Ausrichtung der Kirche in den Städten und Kreisen geht, aber auch auf die neuen Leitungsmodelle im Bistum Essen, die Weiterentwicklung des Synodalen Wegs in Deutschland, des Zukunftsbilds im Bistum Essen, des Gesprächsprozesses der Pastoralen Dienste und des Themenfelds Intervention, Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt. Alle Fragen von bistumsweiter Relevanz können im Gemeinsamen Rat diskutiert und dem Bischof Empfehlungen geben werden, über die im Konsent-Verfahren abgestimmt wird.
Konsent-Abstimmungsverfahren nimmt vor allem begründete Einwände in den Blick
Beschlossen wurde am Samstag die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Rates, die selbst für erfahrene Mitglieder katholischer Gremien mit einer bemerkenswerten Neuerung aufwartete: Abgestimmt wird künftig nicht nach dem bislang üblichen Mehrheits-Prinzip, sondern nach dem sogenannten Konsent-Verfahren. Anstatt die „Ja“-Stimmen zu zählen und gegebenenfalls so lange zu diskutieren, bis alle zufrieden sind, wird beim Konsent-Verfahren gefragt, ob es schwerwiegende Einwände gegen einen Vorschlag hat.
Am 9. November wird sich der Gemeinsame Rat zu seiner nächsten Sitzung treffen. Bis dahin werden die Mitglieder in ihren Gruppen und Organisationen sicherlich über das neue Gremium berichten und sich über die nächsten Themen und inhaltlichen Fragen abstimmen.
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