Verbandsmitteilungen
Verwaltungsrat wählt neuen Vorsitz
Am 12. September 2024 traf sich der im Juni gewählte Verwaltungsrat des KiTa Zweckverbandes zu seiner ersten Sitzung. Im Rahmen dieses Treffens wurde turnusgemäß der Vorsitz des Gremiums bestimmt. Claudia Himmelsbach wurde als Vorsitzende wiedergewählt, ihre Stellvertretung übernimmt Johannes Mintrop.
Für Claudia Himmelsbach bricht nun die zweite Amtszeit als Vorsitzende des Verwaltungsrates an. Seit März 2020 nimmt die Gladbeckerin aus der Pfarrei St. Lamberti diese Aufgabe wahr. Auch Johannes Mintrop aus der Essener Pfarrei St. Josef Ruhrhalbinsel wurde als Stellvertretung bestätigt.
Claudia Himmelsbach dankte allen Mitgliedern für deren Vertrauen. „Ich schaue auf eine Amtszeit zurück, die von großen Veränderungs- und Weiterentwicklungsprozessen geprägt war und in der der KiTa Zweckverband mit seinen rund 3.500 Mitarbeitenden sehr viel erreicht hat“, so die Vorsitzende. „Ich freue mich darauf, angestoßene Prozesse weiterzuführen und die Bedeutung der Elementarpädagogik innerhalb der Netzwerke weiter zu stärken.“
„Mit Claudia Himmelsbach hat sich der Verwaltungsrat für eine engagierte Frau mit hoher Fachkompetenz und langjähriger ehrenamtlicher Erfahrung entschieden,“ kommentiert Geschäftsführerin Verena kleine Holthaus das Wahlergebnis. „Ich gratuliere von Herzen. Die bisherige Zusammenarbeit war von großer Wertschätzung und zielorientiertem Handeln geprägt. Entsprechend freue mich auf die kommenden fünf Jahre!“
Gremium Verwaltungsrat
Erst am 18. Juni 2024 wurde der aktuelle Verwaltungsrat im Rahmen der jährlich stattfindenen Verbandsvertretung des KiTa Zweckverbandes gewählt. Insgesamt 14 Mitglieder zählt das Gremium: zwei geborene, zwei berufene und zehn gewählte Mitglieder aus den Pfarreien des Bistums. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Seit seiner Gründung im Sommer 2006 ist der KiTa Zweckverband eine öffentliche juristische Person in der katholischen Kirche, Körperschaft des öffentlichen Rechts und anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe. Der Verband handelt durch die Verbandsvertretung, den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Nach § 26 Vermögensverwaltungsgesetz ist der Verwaltungsrat der Ausschuss der Verbandsvertretung. Er vertritt den Verband und verwaltet dessen Vermögen.