Kindeswohl und Kinderschutz sind in den Kindertageseinrichtungen des KiTa Zweckverbandes seit jeher zentrale Themen, die mit hoher Priorität und Transparenz behandelt werden. Im Rahmen der Erfüllung politischer und kirchlicher Vorgaben – und darüber hinaus – setzt sich der KiTa Zweckverband für Kinder als schwächste Gruppe der Gesellschaft ein, schützt sie und gibt ihnen die Chance, zu starken Persönlichkeiten heranzuwachsen, ihre Rechte zu kennen und deren Achtung zu erfahren.
Unter Kinderschutz wird grundsätzlich der Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch verstanden, im weiteren Sinne aber auch der Schutz vor Diskriminierung, Krankheit oder Ähnlichem. Da die Fälle von Kindeswohlgefährdung in den letzten Jahren stark zugenommen haben, ist es umso wichtiger, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, eigene Konzepte zu entwickeln und verbindliche Abläufe für die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und der Geschäftsstelle zu etablieren.
Für den KiTa Zweckverband ergeben sich neben den Vorgaben der staatlichen Gesetzgebung auch solche der katholischen Kirche. Für den Schutz der Kinder ist es wichtig, dass alle Beteiligten aktiv werden, Vorgaben schaffen und sich gemeinsam dafür einsetzen, dass das Kindeswohl in den Kindertageseinrichtungen und in der Gesellschaft an erster Stelle steht.
Um diesem Anliegen gerecht zu werden, konkretisiert der KiTa Zweckverband diese Vorgaben in vier übergeordneten Bausteinen, die allen Mitarbeitenden transparent vermittelt und gelebte Praxis sind. Die vier Bausteine lauten:
Im Rahmen der Prävention von sexuellem Missbrauch wurde Anfang 2022 das Institutionelle Schutzkonzept aktualisiert und inhaltlich weiterentwickelt. Das Konzept soll sicherstellen, dass sich in der Geschäftsstelle und allen angeschlossenen Kindertageseinrichtungen alle geschützt und wertgeschätzt fühlen; insbesondere Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Schutz und Hilfe benötigen.
Das Sexualpädagogische Rahmenkonzept stellt eine einheitliche Grundlage für die Thematisierung von Sexualität in den Kindertageseinrichtungen des KiTa Zweckverbandes dar. Es orientiert sich am Leitbild des KiTa Zweckverbandes, dem Kinderbildungsgesetz NRW einschließlich der Bildungsgrundsätze NRW, dem KTK-Gütesiegel Bundesrahmenhandbuch, den Kinderrechten sowie weiteren gesetzlichen Regelungen. Das Sexualpädagogische Rahmenkonzept ist die Grundlage, auf der sich die KiTas intensiv mit der sexualpädagogischen Erziehung und Bildung der Kinder auseinandersetzen.
Neben diesen verbindlichen, schriftlich fixierten Standards wurden in den vergangenen Jahren rund 60 insoweit erfahrene Fachkräfte ausgebildet. Sie beraten und schulen die Kolleg*innen in den Kindertageseinrichtungen zum Thema Kinderschutz, nehmen bei Bedarf eine Risikoeinschätzung vor und erarbeiten gemeinsam weitere Verfahrensschritte, ohne die direkte Fallverantwortung zu übernehmen. Regelmäßige Fortbildungen für alle Mitarbeitenden tragen außerdem dazu bei, das Wissen stets präsent zu halten.
„PräOn“ (Prävention online) ist ein digitaler Selbstlernkurs, der aus fünf Modulen besteht. Der Online-Kurs ersetzt die jährlichen Mitarbeitendenschulungen, die bisher von den KiTas selbst initiiert wurden. So können alle Mitarbeitenden, auch diejenigen, die unterjährig zum KiTa Zweckverband kommen, im Selbststudium eine Basisschulung zum Thema Präventionsarbeit absolvieren. Mit der KEFB (Katholische Erwachsenen- und Familienbildung im Bistum Essen) wurde ein Partner gefunden, der das Schulungskonzept anbietet. Langfristig sollen alle Mitarbeitenden in den KiTas und in der Geschäftsstelle PräOn durchlaufen.
Bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Kinderschutz können Sie sich vertrauensvoll unter der 0201 8675336-35 an Eva Ortmann wenden.