Verbandsmitteilungen

Austausch und Vernetzung

Unter dem Titel „Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes und das religionspädagogische Selbstverständnis katholischer Kindertageseinrichtungen“ fand Anfang Oktober die Bei der Religionspädagogischen Jahrestagungen des KTK-Bundesverbandes in Freiburg statt. Einmal im Jahr kommen Träger, Leitungen, Fachberaterinnen und Verantwortliche in den Diözesen, den pastoralen Diensten und der Aus- und Fortbildung mit hochkarätigen Wissenschaftler*innen und Profis aus der Praxis zusammen und diskutieren unter anderem über elementare und aktuelle Themen der religiösen Bildung und Erziehung.

In diesem Jahr waren die Änderungen der neuen Kirchlichen Grundordnung, die Strukturen der Arbeit in der Einstellung und Gestaltung das Thema der Tagung. Aus dem KiTa Zweckverband waren Vertreter*innen der Gebietsleitungen, der Mitarbeitervertretung, der Kommunikation und die Religionspädagoginnen anwesend, um sich mit anderen Trägern, Diözesen zu vernetzen und in den Austausch über die konkrete Umsetzung des kirchlichen Arbeitsrechts zu gehen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt die neue Kirchliche Grundordnung im Bistum Essen – auch für die über 3.500 Mitarbeitenden im KiTa Zweckverband. Auf die Änderungen im Kirchlichen Arbeitsrecht hatten sich die deutschen Bischöfe im November 2022 geeinigt. Der KiTa Zweckverband begrüßt die Neuregelungen ausdrücklich und bewertet sie als zeitgemäß.

„Es war an der Zeit, dass sich etwas tut“, kommentiert Geschäftsführerin Anne Berger die Veränderungen im Kirchlichen Arbeitsrecht. „Wir sind froh und dankbar, dass unsere Mitarbeitenden durch die Anpassungen nun mehr Sicherheit und Wertschätzung erfahren.“ Besonders notwendig sei es, dass die private Lebensgestaltung in Zukunft keiner rechtlichen Bewertung mehr unterliegt und somit dem Dienstgeber entzogen ist.

Bereits im Februar 2022 hatte der KiTa Zweckverband öffentlich betont, dass er hinter der Initiative #OutInChurch stehe und Vielfalt, Toleranz und eine Kultur der Diversität bejahe.

Zehn Kernaussagen aus der neuen Kirchlichen Grundordnung erachtet der KiTa Zweckverband als besonders relevant: